Radwegebau

Dank hoher Investitionen verfügt der Freistaat Bayern heute über ca. 7.000 Kilometer Radwege allein entlang von Bundes- und Staatsstraßen und ca. 3.000 km an Kreisstraßen (Stand 2022). Damit sind knapp 30 % der Staats- und fast die Hälfte der Bundesstraßen mit straßenbegleitenden Geh- und Radwegen außerorts ausgestattet. Dieser Bestand wird durch zahlreiche kommunale Radwege ergänzt. Bis 2030 sollen gemeinsam mit den Kommunen insgesamt 1.500 zusätzliche Kilometer neue Radwege gebaut werden.

Mit seinen Radwegebauprogrammen investiert der Freistaat  jährlich rd. 40 Millionen Euro in den Bau und Erhalt von Radwegen an Bundes- und Staatsstraßen.

Der Bau kommunaler Radwege – also dort, wo die Städte und Gemeinden die gesetzliche Baulast haben – ist Aufgabe der Kommunen, der Bau von unselbständigen Radwegen an Kreisstraßen ist Aufgabe der Landkreise. Hier unterstützt der Freistaat die Landkreise und Kommunen: Für die Radwegeinfrastruktur bestehen Fördermöglichkeiten nach dem Bayerischen Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (BayGVFG), dem Bayerischen Finanzausgleichsgesetz (BayFAG) sowie im Rahmen der Städtebauförderung (siehe Förderung).

Die ‚Empfehlungen für Radverkehrsanlagen‘ (ERA) der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) enthalten den technischen Stand für Planung, Entwurf, Bau und Betrieb von Radwegen - fachlich spricht man von Radverkehrsanlagen.

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© Zettl, Wolfgang
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© Bayerische Straßenbauverwaltung